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AGB.

Alles rechtliche auf einen Blick.

1. RECHTE & PFLICHTEN

Der Konzeptteilnehmer ist berechtigt innerhalb der gewählten Laufzeit sämtliche dem gebuchten Firmentarif (Fitness4Work) sowie gebuchten Zusatzmodule dienende Einrichtungen zu benutzen. Die Rechte aus dieser Anmeldung sind nicht übertragbar. Sollte der Nutzer Zweifel an seiner Sportgesundheit haben, so ist er angehalten, vor Trainingsbeginn einen Arzt zu konsultieren. Mit Konzeptanmeldung wird eine einmalige Aktivierungsgebühr von 15,00 € erhoben. Jeder Konzeptteilnehmer erhält, falls nicht bereits vorhanden, einen personalisierten Transponderchip. Der Transponder geht als vollständiges Eigentum an den Nutzer über, auch nach Beendigung des Firmenkonzepts Fitness4Work. Bei Betreten des UniqueBODY Center muss mit dem Transponder der CheckIn erfolgen, um sich u.a. zu autorisieren.

2. ZAHLUNGSWEISE

Die PRÄVENTIONSGEBÜHREN – EINMALIG sind unmittelbar nach Vertragsabschluss einmalig zahlbar. Die Präventionsgebühren sind auch zu zahlen, wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wird. Bei Zahlungsverzug wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Gerät der Nutzer mit mindestens zwei Zahlungsaufforderungen in Verzug, erlischt automatisch das Nutzungsrecht – nicht aber die Zahlungspflicht für das ursprünglich vereinbarte Firmen-Konzept (Fitness4Work). Die optional wählbaren Zusatzmodule sind wöchentlich zahlbar.

3. NUTZUNGS- VERTAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

Das Firmen-Konzept Fitness4Work erlischt automatisch nach Ablauf der gebuchten Laufzeit. Der Nutzer ist berechtigt, bis Ablauf der Konzeptdauer die gebuchten Präventionseinheiten 1x pro Woche zu nutzen. Bei krankheitsbedingtem Ausfall ist eine Rückzahlung des bereits geleisteten Beitrages ausgeschlossen. Die optionalen Zusatzmodule sind bis Ablauf der Buchungslaufzeit uneingeschränkt täglich nutzbar.

ÖFFNUNGSZEITEN

Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen der Öffnungszeiten bzw. des Leistungsangebotes bleiben vorbehalten. Sofern diese Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer zumutbar sind.

HAFTUNG

Eine Haftung der Trainingseinrichtung für Schäden, die sich der Nutzer bei der Benutzung/Aufenthalt der Einrichtung zuzieht, ist – außer bei grob fahrlässig verursachten Schäden durch die Einrichtung – ausgeschlossen. Das Betreten des UniqueBODY Fitness & WellnessCenters einschließlich der BeachBODY Anlage ist außerhalb der Öffnungszeiten strengstens untersagt. Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie Wertgegenständen oder Bargeld, wird keinerlei Haftung übernommen. Der Nutzer ist verpflichtet mit der Einrichtung pfleglich umzugehen. Bei Verlust der Transponderkarte haftet der Besitzer.

4. AGB & DATENSCHUTZ

Der Vertragssteller erklärt sich Einverstanden mit den AGB & der Anmeldung bei UniqueBODY Fitness & WellnessCenter in Prackenbach. Er ist damit einverstanden, über aktuelle Studionews informiert zu werden. (E-Mail Newsletter, Infopost & Werbepost ect.) Er erkennt die aktuellen Datenschutzrichtlinien in vollem Umfang an. Quelle
DSGVO: https://uniquebody.fitness/datenschutzerklaerung/